20.05.2022

Temporäre Liquiditätshilfen für die Stromversorgung

Ökonomische Analyse im Hinblick auf das «Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft» (FiREG) im Auftrag der Axpo.

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 das Gesetz und die Botschaft für «subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft» verabschiedet. Die Vorlage regelt Bundesdarlehen an Elektrizitätsunternehmen, die kurzfristig infolge extremer Preisverwerfungen an den Börsen in Liquiditätsengpässe geraten können.

Im Rahmen der vorliegenden ökonomischen Analyse werden anreizkompatibel austarierte Liquiditätshilfen befürwortet. Sie sollten es präventiv zu verhindern erlauben, dass im Strommarkt aufgrund von Liquiditätsengpässen schweizerische Stromunternehmen von der Börse ausgeschlossen werden. Bei der Ausgestaltung von Liquiditätshilfen muss letztlich die Vermeidung des damit sich erhöhenden Systemrisikos im Zentrum stehen. Liquiditätshilfen sollten insofern allen an der Börse aktiven Stromunternehmen offenstehen. Sie sollten garantieren, dass bei ausserordentlichen Marktentwicklungen alle Elektrizitätsunternehmen ihre Produktion an der Börse absichern können.

Hintergrund der aktuellen Krise sind extreme Preiserhöhungen und ‑schwankungen, die sich infolge des Kriegs in der Ukraine noch verschärfen können. Im Gegensatz zur UBS-Rettung sind die Stromunternehmen profitabel, gerade auch wegen der hohen Strompreise. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, dass die Stromunternehmen die Liquiditätshilfe in Anspruch nehmen oder diese im Fall einer Inanspruchnahme nicht zurückzahlen können. Wichtig ist daher, dass die Bedingungen einer Liquiditätshilfe verhältnismässig sind.
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